Qualifikationsmodus WM JEM 2018
- Qualifikationsmodus
- Die Qualifikation für WM / JEM 2018 wird in drei Qualifikationsregatten (2 Regatten im Herbst 2017 und eine
ausgesegelt.
- Zum Finale werden durch die UNIQUA die ersten 50 Mannschaften entsprechend der Rechenregeln (III.1.)
Rechenregeln nach, um das Finale mit mindestens 50 Mannschaften zu segeln. Nachnominierungen erfolgen nur
bis Platz 65 der Qualifikationsrangliste.
Sollten weniger als 15 Open-Teams oder Damen-Teams oder U17-Teams unter den Top 50 sein, werden zum
Finale zusätzlich so viele Open- oder Damen- oder U17-Teams eingeladen, um mit mindestens 15 Open- und
Damen- und 15 U17-Teams beim Finale zu starten. Nachnominierungen erfolgen nur bis Platz 65 der
Qualifikationsrangliste.
Zum Finale werden zusätzlich die gemäß Sonderregelung (IV.) qualifizierten Mannschaften durch die UNIQUA
eingeladen.
- Die Qualifikation zum Finale und zur OEM, DEM und JEM sowie U17Startplätze bezieht sich immer auf eine
Im begründeten Ausnahmefall kann ein Mannschaftswechsel erst zur 3. Qualifikationsregatta vom Vorstand der
UNIQUA zugelassen werden, wobei wegen des Mannschaftswechsels die Punktzahl für die Qualifikation zum Finale
als Summe des Ergebnisses der 3. Qualifikationsregatta und des besseren Ergebnisses der beiden ersten
Qualifikationen des Steuermannes der neuen Mannschaft berechnet wird. Die Zulassung des Mannschaftswechsels
muss vor dem Start der ersten Wettfahrt der 3. Qualifikationsregatta beim Sportwart schriftlich beantragt und vom
Vorstand der UNIQUA genehmigt werden und ist dann im Falle der Qualifikation für das Finale und EM / JEM
bindend.
Für Mannschaften mit Mannschaftswechsel wird der Vorstand die Wertung der Vorläufe 1.
und 2. Qualifikation Regatta prüfen, ob ein Wechsel der Alters- oder Geschlechtskategorie
vorliegt in der Wertigkeit aufsteigend Damen < Herren und U17<ü16. Ist dies der Fall
wird eine Wertungsstrafe in Höhe 15 Punkten auf die in die Wertung eingehende 1. oder 2
, auf die in die Wertung eingehende 1. oder 2.
Qualifikationsregatta vorgenommen.
Beispiel:
1./2. Quali Steuermann U17 Vorschoter ü16 3.Quali beide U17 >>Strafe im Finalwertung
1./2. Quali Steuermann Dame Vorschoter Herr 3.Quali Dame/Dame>>Strafe in Finalwertung
1./2. Quali Steuermann U17 Vorschoter U17 3.Quali beide U17>>keine Strafe
1./2. Quali Steuermann ü16 Vorschoter U17 3.Quali beide ü16>>keine Strafe
- Voraussetzung für die Teilnahme
Mitglieder der UNIQUA sind.
In die Berechnung der Qualifikationsreihenfolge für das Finale gehen daher nur die Ergebnisse der
Qualifikationsregatten ein, bei denen Steuermann und Vorschoter der Mannschaft vor dem Start der ersten
Wettfahrt der jeweiligen Qualifikationsregatta Mitglieder der UNIQUA waren.
Rückwirkende Beitritte werden dabei nicht berücksichtigt.
III. Rechenregeln
- Qualifikation zum Finale
- Zur Berechnung der Qualifikationsreihenfolge für das Finale werden je Mannschaft die beiden besten
Mannschaft der Qualifikation für das Finale ist die Mannschaft mit der kleinsten Summe.
- Bei Summengleichheit wird analog Appendix A 2, 8.1 und 8.2 der Wettsegelbestimmungen der ISAF entschieden,
letzte Qualifikationsregatta.
- Hat eine Qualifikationsregatta weniger als 3 Läufe, wird die Qualifikationsregatta für alle gemeldeten und/oder
- Wertung im Finale
- Bei der Wertung im Finale gehen die beiden besten Platzierungen der drei Qualifikationsregatten jeweils doppelt in
hinausgehen auf die Zahl der teilnehmenden Mannschaften plus 1 reduziert werden. Nimmt beispielsweise aufgrund
der Sonderregelung (IV.) eine zusätzliche Mannschaft am Finale teil, werden alle Platzierungen aus den
Qualifikationsregatten über Platz 51 als Platz 52 gewertet.
Die übrigen max. 10 Wertungen kommen durch die max. 10 Finalläufe dazu.
- Werden im Finale weniger als 6 Läufe gesegelt, gehen die beiden besten Platzierungen der drei
teilnehmenden Mannschaften am Finale hinausgehen auf die Zahl der teilnehmenden Mannschaften plus 1 reduziert
werden.
- Ab 4 Wertungen (d.h. bei mind. 2 Finalläufen) gibt es einen Streicher, ab 10 Wertungen (d.h. bei mind. 6
Wettsegelbestimmungen der ISAF - dabei streichbar.
- Sonderregelung
- Mannschaften können sich auch über die 3. Qualifikationsregatta im Frühjahr zum Finale qualifizieren. Dazu ist
eingeladen.
- U17 Mannschaften können sich auch über die 3. Qualifikationsregatta im Frühjahr zum Finale
qualifizierte Mannschaft wird zusätzlich zum Finale eingeladen.
- Diese Sonderregelung kann nur von Mannschaften in Anspruch genommen werden, bei denen der Steuermann an
- Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikation ist in diesem Fall, dass Steuermann und Vorschoter der
- Bei der Wertung im Finale (III.2.) wird bei diesen Mannschaften die Platzierung der 3. Qualifikationsregatta und als
plus 1 entspricht, zugrunde gelegt.
- Ehemalige Segler/innen der 420er-Klasse, die bei den Olympischen Spielen im 470er teilgenommen haben oder bei
Platzierung) ersegelt haben, erhalten auf Antrag eine Wildcard zur Teilnahme am Finale. Sie werden zusätzlich
zum Finale eingeladen. Bei der Wertung im Finale (III.2.) wird bei diesen Mannschaften Platz 25 und als Ersatz für
die fehlende zweite Wertung die Platzierung, die der Zahl der am Finale teilnehmenden Mannschaften plus 1
entspricht, zugrunde gelegt. Voraussetzung für die Teilnahme am Finale ist in diesem Fall, dass Steuermann und
Vorschoter der Mannschaft vor dem Start der ersten Wettfahrt Mitglieder der UNIQUA sind
- Startberechtigung WM (nur Jahrgang 2001 und älter) und JEM ü16 ( nur Jahrgang 2000 bis 2001):
- Für das deutsche Team stehen jeweils 5 Plätze zur Herren-WM und Damen-EM zur Verfügung.
- Für das deutsche Team stehen 5 Plätze zur JEM zur Verfügung. Die UNIQUA-Deutschland geht davon aus, dass
- Die dem deutschen Team zur Verfügung stehenden Startplätze werden in der Reihenfolge der Gesamtqualifikation
Punkt V 6.. U19-Mannschaften (Jahrgang 2000 und jünger) dürfen wählen, ob sie entweder an der WM oder der
JEM teilnehmen möchten.
- Bei Verzicht einer qualifizierten Mannschaft auf die OWM-/DWM-/JEM-Teilnahme sind die jeweils nächstplatzierten
- Sollten nach vergabe aller U17 Startplätze noch weitere U17 Mannschaften in der Qualifikationsreihenfolge vor ü16
- Ausnahme Doppelstart
Startplätze vorhanden sind, sowohl zur JEM als auch zur WM zu starten.
- Startberechtigung U17-WM und U17-JEM (Jahrgang 2002 und jünger):
- Für das deutsche Team stehen maximal je 3 Plätze zur U17-Open-WM und U17-Damen-WM zur Verfügung.
- Für das deutsche Team stehen 3 Plätze zur U17-JEM zur Verfügung.
- Die dem deutschen Team zur Verfügung stehenden Startplätze werden in der Reihenfolge der Gesamtqualifikation
dürfen U17-Mannschaften (Jahrgang 2002 und jünger) wählen, ob sie entweder an der U17-WM oder U17-JEM
teilnehmen möchten.
- Bei Verzicht einer qualifizierten Mannschaft auf die EM U17/JEM U17-Teilnahme sind die jeweils nächstplatzierten
- Sonderregelung Startplatz ü17 siehe V 5.
- Ausnahme Doppelstart
sind sowohl zur JEM U17 als auch zur WM U17 zu starten.
VII. Deutsch-Französisches Jugendwerk:
Sollte 2018 im Rahmen des deutsch-französischen Jugendwerkes ein gemeinsames Trainingslager stattfinden,
schlägt die UNIQUA-Deutschland dem DSV die nächstplatzierten Jugend-Mannschaften zur Teilnahme vor. Die
Nominierung erfolgt durch den DSV.
Besonderheit: Am DFW dürfen gemischte Mannschaften nur in Abstimmung mit dem DSV teilnehmen.
Reinhold Opalka
Sportwart UNIQUA