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Qualimodus zur WM in den USA und der JEM in Portugal
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LAS-Beschluss November.2016

Qualifikationsmodus WM JEM 2018

  1. Qualifikationsmodus
  2. Die Qualifikation für WM / JEM 2018 wird in drei Qualifikationsregatten (2 Regatten im Herbst 2017 und eine
Regatta im Frühjahr 2018), die jeweils über mind. 3 Tage ausgeschrieben sein müssen, und einer Finalregatta

ausgesegelt.

  1. Zum Finale werden durch die UNIQUA die ersten 50 Mannschaften entsprechend der Rechenregeln (III.1.)
eingeladen. Bei Absagen unter den Eingeladenen rücken die Mannschaften ab Platz 51 entsprechend der

Rechenregeln nach, um das Finale mit mindestens 50 Mannschaften zu segeln. Nachnominierungen erfolgen nur

bis Platz 65 der Qualifikationsrangliste.

Sollten weniger als 15 Open-Teams oder Damen-Teams oder U17-Teams unter den Top 50 sein, werden zum

Finale zusätzlich so viele Open- oder Damen- oder U17-Teams eingeladen, um mit mindestens 15 Open- und

Damen- und 15 U17-Teams beim Finale zu starten. Nachnominierungen erfolgen nur bis Platz 65 der

Qualifikationsrangliste.

Zum Finale werden zusätzlich die gemäß Sonderregelung (IV.) qualifizierten Mannschaften durch die UNIQUA

eingeladen.

  1. Die Qualifikation zum Finale und zur OEM, DEM und JEM sowie U17Startplätze bezieht sich immer auf eine
Mannschaft. Bei einem Mannschaftswechsel werden Ergebnisse daher nicht übertragen.

Im begründeten Ausnahmefall kann ein Mannschaftswechsel erst zur 3. Qualifikationsregatta vom Vorstand der

UNIQUA zugelassen werden, wobei wegen des Mannschaftswechsels die Punktzahl für die Qualifikation zum Finale

als Summe des Ergebnisses der 3. Qualifikationsregatta und des besseren Ergebnisses der beiden ersten

Qualifikationen des Steuermannes der neuen Mannschaft berechnet wird. Die Zulassung des Mannschaftswechsels

muss vor dem Start der ersten Wettfahrt der 3. Qualifikationsregatta beim Sportwart schriftlich beantragt und vom

Vorstand der UNIQUA genehmigt werden und ist dann im Falle der Qualifikation für das Finale und EM / JEM

bindend.

Für Mannschaften mit Mannschaftswechsel wird der Vorstand die Wertung der Vorläufe 1.

und 2. Qualifikation Regatta prüfen, ob ein Wechsel der Alters- oder Geschlechtskategorie

vorliegt in der Wertigkeit aufsteigend Damen < Herren und U17<ü16. Ist dies der Fall

wird eine Wertungsstrafe in Höhe 15 Punkten auf die in die Wertung eingehende 1. oder 2

, auf die in die Wertung eingehende 1. oder 2.

Qualifikationsregatta vorgenommen.

Beispiel:

1./2. Quali Steuermann U17 Vorschoter ü16 3.Quali beide U17 >>Strafe im Finalwertung

1./2. Quali Steuermann Dame Vorschoter Herr 3.Quali Dame/Dame>>Strafe in Finalwertung

1./2. Quali Steuermann U17 Vorschoter U17 3.Quali beide U17>>keine Strafe

1./2. Quali Steuermann ü16 Vorschoter U17 3.Quali beide ü16>>keine Strafe

  1. Voraussetzung für die Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikation ist, dass Steuermann und Vorschoter der Mannschaft

Mitglieder der UNIQUA sind.

In die Berechnung der Qualifikationsreihenfolge für das Finale gehen daher nur die Ergebnisse der

Qualifikationsregatten ein, bei denen Steuermann und Vorschoter der Mannschaft vor dem Start der ersten

Wettfahrt der jeweiligen Qualifikationsregatta Mitglieder der UNIQUA waren.

Rückwirkende Beitritte werden dabei nicht berücksichtigt.

III. Rechenregeln

  1. Qualifikation zum Finale
  2. Zur Berechnung der Qualifikationsreihenfolge für das Finale werden je Mannschaft die beiden besten
Regattaplatzierungen (= Regattaergebnisse) der drei Qualifikationsregatten addiert und aufsteigend sortiert. Erste

Mannschaft der Qualifikation für das Finale ist die Mannschaft mit der kleinsten Summe.



  1. Bei Summengleichheit wird analog Appendix A 2, 8.1 und 8.2 der Wettsegelbestimmungen der ISAF entschieden,
d.h. die bessere Regattaplatzierung entscheidet bzw. bei identischen Regattaplatzierungen entscheidet die bessere

letzte Qualifikationsregatta.

  1. Hat eine Qualifikationsregatta weniger als 3 Läufe, wird die Qualifikationsregatta für alle gemeldeten und/oder
gestarteten Mannschaften bei der Berechnung der Qualifikationsreihenfolge mit 50 Punkten gewertet.

  1. Wertung im Finale
  2. Bei der Wertung im Finale gehen die beiden besten Platzierungen der drei Qualifikationsregatten jeweils doppelt in
das Gesamtergebnis ein, wobei Platzierungen die über die Zahl der teilnehmenden Mannschaften am Finale

hinausgehen auf die Zahl der teilnehmenden Mannschaften plus 1 reduziert werden. Nimmt beispielsweise aufgrund

der Sonderregelung (IV.) eine zusätzliche Mannschaft am Finale teil, werden alle Platzierungen aus den

Qualifikationsregatten über Platz 51 als Platz 52 gewertet.

Die übrigen max. 10 Wertungen kommen durch die max. 10 Finalläufe dazu.

  1. Werden im Finale weniger als 6 Läufe gesegelt, gehen die beiden besten Platzierungen der drei
Qualifikationsregatten nur einfach in das Gesamtergebnis ein, wobei auch hier Platzierungen die über die Zahl der

teilnehmenden Mannschaften am Finale hinausgehen auf die Zahl der teilnehmenden Mannschaften plus 1 reduziert

werden.

  1. Ab 4 Wertungen (d.h. bei mind. 2 Finalläufen) gibt es einen Streicher, ab 10 Wertungen (d.h. bei mind. 6
Finalläufen) zwei Streicher. Jede der max. 14 Wertungen ist - vorbehaltlich Regel 90.3 (b) der

Wettsegelbestimmungen der ISAF - dabei streichbar.

  1. Sonderregelung
  2. Mannschaften können sich auch über die 3. Qualifikationsregatta im Frühjahr zum Finale qualifizieren. Dazu ist
eine Platzierung unter den ersten 10 erforderlich. Eine so qualifizierte Mannschaft wird zusätzlich zum Finale

eingeladen.

  1. U17 Mannschaften können sich auch über die 3. Qualifikationsregatta im Frühjahr zum Finale
qualifizieren. Dazu ist eine Platzierung unter den ersten 5 der U17 Wertung erforderlich. Eine so

qualifizierte Mannschaft wird zusätzlich zum Finale eingeladen.

  1. Diese Sonderregelung kann nur von Mannschaften in Anspruch genommen werden, bei denen der Steuermann an
den ersten beiden Qualifikationsregatten nicht teilgenommen hat.

  1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikation ist in diesem Fall, dass Steuermann und Vorschoter der
Mannschaft vor dem Start der ersten Wettfahrt zur 3. Qualifikationsregatta Mitglieder der UNIQUA sind.

  1. Bei der Wertung im Finale (III.2.) wird bei diesen Mannschaften die Platzierung der 3. Qualifikationsregatta und als
Ersatz für die fehlende zweite Wertung die Platzierung, die der Zahl der am Finale teilnehmenden Mannschaften

plus 1 entspricht, zugrunde gelegt.

  1. Ehemalige Segler/innen der 420er-Klasse, die bei den Olympischen Spielen im 470er teilgenommen haben oder bei
den 420er/470er-WMs, 420er/470er-EMs, der 470er-JWM oder 420er/470er-JEMs einen Podiumsplatz (Top 3-

Platzierung) ersegelt haben, erhalten auf Antrag eine Wildcard zur Teilnahme am Finale. Sie werden zusätzlich

zum Finale eingeladen. Bei der Wertung im Finale (III.2.) wird bei diesen Mannschaften Platz 25 und als Ersatz für

die fehlende zweite Wertung die Platzierung, die der Zahl der am Finale teilnehmenden Mannschaften plus 1

entspricht, zugrunde gelegt. Voraussetzung für die Teilnahme am Finale ist in diesem Fall, dass Steuermann und

Vorschoter der Mannschaft vor dem Start der ersten Wettfahrt Mitglieder der UNIQUA sind

  1. Startberechtigung WM (nur Jahrgang 2001 und älter) und JEM ü16 ( nur Jahrgang 2000 bis 2001):
  2. Für das deutsche Team stehen jeweils 5 Plätze zur Herren-WM und Damen-EM zur Verfügung.
  3. Für das deutsche Team stehen 5 Plätze zur JEM zur Verfügung. Die UNIQUA-Deutschland geht davon aus, dass
wie in den Vorjahren bei der JEM 2 weitere Startberechtigungen für deutsche Mannschaften zur Verfügung stehen

  1. Die dem deutschen Team zur Verfügung stehenden Startplätze werden in der Reihenfolge der Gesamtqualifikation
vergeben. Wie in den Vorjahren werden Doppelstarts bei WM und JEM ausgeschlossen, Ausnahme siehe

Punkt V 6.. U19-Mannschaften (Jahrgang 2000 und jünger) dürfen wählen, ob sie entweder an der WM oder der

JEM teilnehmen möchten.



  1. Bei Verzicht einer qualifizierten Mannschaft auf die OWM-/DWM-/JEM-Teilnahme sind die jeweils nächstplatzierten
Mannschaften startberechtigt.

  1. Sollten nach vergabe aller U17 Startplätze noch weitere U17 Mannschaften in der Qualifikationsreihenfolge vor ü16
Mannschaften sein sind diese ebenfalls im ü16 Feld startberechtigt

  1. Ausnahme Doppelstart
Jeweils 2 Teams der Qualifikationsliste der Wertung Open bzw. Damen haben die Möglichkeit, sofern noch

Startplätze vorhanden sind, sowohl zur JEM als auch zur WM zu starten.

  1. Startberechtigung U17-WM und U17-JEM (Jahrgang 2002 und jünger):
  2. Für das deutsche Team stehen maximal je 3 Plätze zur U17-Open-WM und U17-Damen-WM zur Verfügung.
Die Maximale Mannschaftsgröße des U17 Teams ist auf 5 Mannschaften beschränkt.

  1. Für das deutsche Team stehen 3 Plätze zur U17-JEM zur Verfügung.
  2. Die dem deutschen Team zur Verfügung stehenden Startplätze werden in der Reihenfolge der Gesamtqualifikation
vergeben. Doppelstarts bei U17-WM und U17-JEM werden ausgeschlossen, Ausnahme siehe Punkt VI 6.. Damit

dürfen U17-Mannschaften (Jahrgang 2002 und jünger) wählen, ob sie entweder an der U17-WM oder U17-JEM

teilnehmen möchten.

  1. Bei Verzicht einer qualifizierten Mannschaft auf die EM U17/JEM U17-Teilnahme sind die jeweils nächstplatzierten
Mannschaften startberechtigt.

  1. Sonderregelung Startplatz ü17 siehe V 5.
  2. Ausnahme Doppelstart
Jeweils 2 Teams der Qualifikationsliste der Wertung U17 haben die Möglichkeit sofern noch Startplätze vorhanden

sind sowohl zur JEM U17 als auch zur WM U17 zu starten.

VII. Deutsch-Französisches Jugendwerk:

Sollte 2018 im Rahmen des deutsch-französischen Jugendwerkes ein gemeinsames Trainingslager stattfinden,

schlägt die UNIQUA-Deutschland dem DSV die nächstplatzierten Jugend-Mannschaften zur Teilnahme vor. Die

Nominierung erfolgt durch den DSV.

Besonderheit: Am DFW dürfen gemischte Mannschaften nur in Abstimmung mit dem DSV teilnehmen.

Reinhold Opalka

Sportwart UNIQUA
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Mitgliederversammlung am 03. Oktober 2016

anlässlich der Deutschen Jugend-Meisterschaft 2016 in Medemblik/Ijsselmeer

TOP 1 Begrüßung der Teilnehmer

Um 20:10 Uhr wurde die Mitgliederversammlung vom Präsident Wolfgang Stückl eröffnet.

Er begrüßte alle anwesenden Mitglieder und Gäste. Entschuldigt sind Kassenwartin Melitta Leukel,

und Techn. Obmann Peter Buchmann.

TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Mit 85 Stimmen ist die Versammlung beschlussfähig

TOP 3 Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

Das Protokoll wurde im ECHO Nr. 168 veröffentlicht und einstimmig genehmigt.

TOP 4 Berichte der Vorstandsmitglieder

Präsident

Wolfgang Stückl bedankt sich für die rege Teilnahme der Revierobleute und Aktivensprecher an der

LAS 2015. Bei der LAS werden jedes Jahr wichtige Beschlüsse zum Qualifikationsmodus, den

Qualifikationsregatten und dem Regattakalender getroffen. Er hofft, dass auch in diesem Jahr wieder

viele Teilnehmer dabei sind.

Vize-Präsident

Jochen Borbet hat in Zusammenarbeit mit Reinhold Opalka eine PowerPoint Darstellung zu besseren

Übersicht ausgearbeitet. Zuerst die Kosten, welche für WM und JEM in 2015 und 2016 angefallen

sind. Zur JEM in 2016 wurde kein Trainer vom DSV finanziert und keine Trainerkostenübernahme

durch die Landesverbände entgegen der Zusage des DSV. Der BSV und VSaW gaben Unterstützung

durch Auto und Motorboot. Auch in den nächsten Jahren wird es keine finanzielle Unterstützung des

DSV für die JEM mehr geben. Hier werden dann zukünftig höhere Kosten für die Teilnehmer

aufkommen.

Kassenwartin

Melitta Leukel hat einen schriftlichen Kassenbericht verfasst den Wolfgang Stückl stellvertretend

verliest:

Der Kassenbestand per 31.12.2014 45.186,60 €

Davon Rückstellungen für die WM Japan 58.000,00 €

Der Kassenbestand per 31.12.2015 war 43.652,49 €

Verlust 1.534,11 €

Der Verlust resultiert aus erhöhten Ausgaben für die WM. Durch die Einforderung der neuen Sepas

ist es in 2015 zu erhöhten Kündigungen gekommen, da viele Mitglieder nicht gekündigt hatten,

sondern der Beitrag einfach immer weiter lief. Dadurch hatten wir ca. 2000 € weniger Mitgliedsbeiträge.

Es wurden in diesem Jahr zum ersten Mal 6 Mitglieder an einen Rechtsanwalt zur Einleitung

eines Mahnverfahrens weitergegeben. Der Vorstand hofft, dass durch diese Maßnahme in Zukunft

fristgerecht gekündigt wird, bzw. dass die Mitglieder auf Mahnungen reagieren. Auf der Leinwand

wurden die Ausgaben sowie die Beitragsentwicklung der letzten 3 Jahre bekannt gemacht.

Sportwart

Reinhold Opalka möchte die Attraktivität des 420ers erhöhen. Prädestiniert hierfür ist die

Optimistenklasse. Es wurde vorgeschlagen, dass sich die Regionalobleute um die Zusammenlegung

einer Regatta in der Region mit Optimisten und 420ern kümmern, damit spätere Umsteiger schon

einmal den 420er kennenlernen können. Auf der Homepage wird ab sofort eine jeweilige Rangliste

U17 / U16 geführt. In den Regionen sind auch in diesem Jahr einige Regatten ausgefallen, um die

Anzahl der Regatten zu verringern könnten sich Vereine mit der Ausrichtung abwechseln.

Ab 2018 sollen IDJM und IDM zu einem Event im Herbst jedoch mit getrennter Wertung

zusammengelegt werden. Der DSV hat dies bereits für alle Jugendbootklassen mit 2 Meisterschaften

angedacht. Dafür soll es eine eine große Regatta als Sommerevent geben, angedacht hierfür ist die

Travemünder Woche. Die Termine der wichtigen Regatten in 2017 sind ab sofort auf der Homepage

zu finden. Der weitere Regattaplan für 2017 wird ebenfalls auf der LAS festgelegt.

Technischer Obmann

Die seit dem Januar 2016 geltenden neuen Klasseregeln sind im technischen Bereich unverändert,

es wird lediglich in C.3.2.2 neu explizit darauf verwiesen, dass nur elektronische oder mechanische

Uhren zugelassen sind, die über keine weitere Funktion verfügen dürfen. Es wird weiter

bestimmt, dass keine anderen elektronischen Einrichtungen zugelassen sind. Im Trapez lassen die

Klasseregeln Punkt F.5.1.2 nur einen Handgriff zu. Eine weitere Einrichtung, die nicht zugelassen ist,

die aber teilweise sogar serienmäßig von den Herstellern eingebaut ist, sind Gummistropps, die den

Großschotblock mit Klemme immer in Mittschiffsrichtung ziehen.

Im März 2017 soll ein Vermesserseminar voraussichtlich in Elsfleth stattfinden. Wer an einer

Teilnahme interessiert ist, kann sich vorab mit Peter Buchmann in Verbindung setzten.

Die Vermessungen in diesem Jahr haben alle gut geklappt, dank der guten Vorbereitung durch die

Segler, Trainer und Helfer.

Pressewart

Nochmals Dank an Uli Spohr der jedoch aus gesundheitlichen Gründen das Amt vorzeitig abgeben

musste. Nun wird dringend ein/e Nachfolger/in gesucht. Der Vorstand hat beschlossen, die

Aufgaben des Pressewartes aufzuteilen in Pressewart und Webmaster. Der Präsident gibt zu

bedenken, dass nur durch ehrenamtliches Engagement die Klassenvereinigung weiterhin bestehen

kann! Deshalb werden dringend Eltern benötigt, die bereit sind sich persönlich in die 420er-Klasse

zu einzubringen.

TOP 5 Bericht der Kassenprüfer

Klaus Lembcke und Daniel Zepunthe haben am 15.05.2016 die Kasse geprüft. Alle Belege waren

übersichtlich sortiert und geordnet, es gab keine Beanstandung.

TOP 6 Entlastung des Vorstandes

Daniel Zepunthe beantragt die Entlastung der Kassenwartin sowie des Vorstandes. Der Vorstand

wurde mit 3 Enthaltungen entlastet.

TOP 7 Wahlen

Wahl des Vize-Präsidenten

Da sich aus der Versammlung kein weiterer Kandidat gemeldet hat, wurde Jochen Borbet für weitere

2 Jahre mit 1 Enthaltung in seinem Amt bestätigt. Er nahm die Wahl an.

Wahl des Sportwartes

Da sich auch hier kein weiterer Kandidat meldete, wurde Reinhold Opalka einstimmig in seinem Amt

für weitere 2 Jahre bestätigt. Er nahm die Wahl an.

Wahl der Presse

Es wurde leider wieder kein Kandidat für das Amt des Pressewartes gefunden. Das Amt kann jedoch

zu jeder Zeit kommissarisch vom Vorstand besetzt werden.

TOP 8 Meisterschaften 2017

Die Termine für die Meisterschaften sind auf der Uniqua-Homepage veröffentlicht.

In 2017 wird die WM in Australien/Freemantle stattfinden, die Austragungszeit wird dann im

Dezember/Januar sein. Die Anzahl der Teams die sich zur WM nach Australien/Freemantle

qualifizieren können, wird aus Kosten- und Organisationsgründen deutlich reduziert werden.

Der Qualifikationsmodus zur WM 2017 wird auf der LAS beschlossen und danach veröffentlicht.

In Europa wird in 2017 zusätzlich zur JEM eine EM ausgetragen, hier bleibt das Kontingent der

teilnehmenden Teams bestehen.

TOP 9 Verschiedenes

Eine Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und

Umlagen. Die Mitgliederversammlung beschließt die vom Vorstand festgelegten die Gebühren

einstimmig. Die Beitragsordnung ist auf der Homepage veröffentlicht.

TOP 10 Ort der nächsten Mitgliederversammlung

Die Anwesenden der Versammlung haben beschlossen, dass die nächste Mitgliederversammlung

während der IDM im Herbst 2017 in Glücksburg stattfinden wird.

Ende der Versammlung um 21:05 Uhr

Protokollführerin

Uta Wöhe
Geschäftsstelle UNIQUA Deutschland

Susanne Clark
Friedrichrodaer Str. 74b
12249 Berlin
Tel.: +49 178 574 4087
Fax: bitte per e-mail gs@uniqua.de senden!
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